Das Land Tirol fördert den Glasfaseranschluss für Privathaushalte!
Mit der neuen Förderungsmöglichkeit unterstützt das Land Tirol Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung von hochleistungsfähigen Breitbandanbindungen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt:
€ 300,-- für einen Glasfaseranschluss bei bestehender Leerverrohrung bis ins Haus
oder € 1.000,-- für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich Grabungsarbeiten für die Verlegung des Leerrohres bis zum Haus notwendig sind.
Die Förderung wird als „Scheck“ nach Herstellung des Glasfaseranschlusses ausbezahlt. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 300,00 (bei bestehender Leerverrohrung) oder mindestens € 1.000,00 (bei notwendigen Grabungsarbeiten) betragen.
Für die Förderabwicklung sind dem Förderansuchen die Rechnungen samt Überweisungsbelege und die "Beilage 1 Bestätigung über die Herstellung des Glasfaseranschlusses" beizulegen bzw. hochzuladen.
Diese Richtlinie des Landes Tirol tritt rückwirkend mit 11.03.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2021 die Förderungsanträge müssen spätestens am 30.11.2021 eingelangt sein.
Land Tirol - Förderung Glasfaseranschluss
Information_Glasfaser-Scheck_Privathaushalte.pdf