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Verordnung der Gemeinde Schlaiten
Die Verordnungen der Gemeinde Schlaiten sind im PDF-Format zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich werden alle Verordnungen der Gemeinde seit 01.07.2025 im RIS (Rechtsinformationssystem) kundgemacht.
Das Rechtsinformationssystem dient der rechtlich verbindlichen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder (seit 2014 bzw. 2015) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften. Daneben werden auch Verordnungen von Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeinden im RIS rechtlich verbindlich kundgemacht.