Gemeinde Schlaiten

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Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 25.02.2025 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen.

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. In der Anlage werden die Richtlinien und das Antragsformular übermittelt. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (sh. beiliegendes Informationsblatt Einkommensberechnung). Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.

Es wird daher ersucht, diese Informationen ortsüblich bekanntzumachen (dafür wird von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit wiederum eine Infopaket übermittelt) und die Gemeindebüger:innen bei Bedarf bei der Antragstellung entsprechend zu unterstützen und die Anträge möglichst digital oder mit dem Online-Formular an das Tiroler Hilfswerk zu übermitteln.

Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien und Anspruchsvoraussetzungen sind auf der Homepage des Landes ersichtlich:

Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.